Mediation bei Erbstreitigkeiten
Mit steigendem Wohlstand nimmt auch der Erbschaftsstreit in Deutschland immer mehr zu. Bei Geld hört bekanntlich nicht nur die Freundschaft auf, auch innerhalb der Familie kommt es nicht selten zu emotionsgeladenen Konflikten, wenn es um die Aufteilung des Vermögens eines verstorbenen Verwandten geht.
Gibt es also mehrere Erben, eine so genannte Erbengemeinschaft, in der sich möglicherweise der einzelne benachteiligt oder einen anderen übervorteilt sieht, kommt es schnell zu Streit. Bald geht es dann nicht mehr um das Erbe an sich, sondern der schon immer bevorzugte Bruder, der faule Onkel oder die gierige Cousine stehen im Mittelpunkt. Am Ende bricht die Kommunikation meist ganz und gar ab.
Doch was, wenn es sich bei dem Erbe um ein schwer zu teilendes, bisher gut laufendes Familieunternehmen handelt? Dann ist, durch einen möglicherweise über Jahre andauernden kostspieligen Erbschaftsstreit vor Gericht, auch bald die Existenz des Betriebes in Gefahr. Aber auch, wenn nur ein Teil eines Unternehmens vererbt wird, können unterschiedliche Interessen oder persönliche Streitigkeiten der Teilhaber es erschweren oder sogar verhindern, dass ein Unternehmen erfolgreich weiter existiert.
Die Mediation steht für eine zivilisierte konstruktive Streitkultur, die einen Konflikt zu lösen versucht ohne gleich vor Gericht zu ziehen. Dabei ist nicht die Klärung wem nun was und in welcher Höhe zusteht das vordergründige Problem. Der Mediator (der Schlichter) trifft auch keine Entscheidungen und schlägt keine Lösungen für die Konfliktparteinen, die so genannten Medianten, vor.
Im Falle eines Erbschaftsstreits versucht der Mediator, als absolut unparteiische Person, zunächst einmal durch professionelle Kommunikationstechniken, die vorhandenen Vorbehalte der beteiligten Parteien gegeneinander abzubauen und sie wieder miteinander ins Gespräch zu bringen. Es ist besonders wichtig, dass die zerstrittenen Miterben über ihren eigenen Schatten springen können und erst einmal beginnen wieder miteinander zu reden. Damit setzt das Mediationsverfahren auch auf die Eigenverantwortung und die Bereitschaft der Konfliktparteien, den Anderen und seinen Standpunkt zu tolerieren und anzuhören.
Der Mediator hilft den Beteiligten, ihre Interessen zu definieren und zu vertreten. Erst auf dieser Grundlage kann man beginnen zu verhandeln und gemeinsam Lösungen zu erarbeiten, wenn es beispielsweise um die Unternehmensnachfolge geht. Welcher der Miterben ist geeignet aufgrund seines Alters, seiner Erfahrung oder seines Bildungsgrades? Es werden also Konflikte zwischen den Generationen oder des gesellschaftlichen Standes offen gelegt und auch emotionale Aspekte finden Beachtung. Der Mediator setzt seine Erfahrung, seinen Sachverstand und viel Fingerspitzengefühl ein, um die Parteien strukturiert durch die Verhandlungen zu führen. Dabei wird er jedoch nicht versuchen, eine Entscheidung oder eine Lösung zu erzwingen.
Das Ziel besteht darin sich einvernehmlich zu einigen und zu einer Lösung zu gelangen, die den ererbten Betrieb als ganzes erhält und gleichzeitig den Bedürfnissen und Interessen aller Beteiligten gerecht wird. Am Ende des Mediationsverfahrens schließen die Parteien eine verbindliche Vereinbarung ab.
Manch einer wird es jedoch einfacher finden, die Lösung eines Konflikts einer Gerichtsbarkeit zu überlassen. Er muss dann aber auch das Urteil hinnehmen, ob er es gerecht findet oder nicht. Der ganz persönliche Streit mit den Verwandten wird auf diese Weise wahrscheinlich noch weiter zementiert.
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