Mediation ist Konfliktbewältigung
Mediation ist ein außergerichtliches, nicht öffentliches Verfahren von konstruktiver, gewaltfreier Konfliktregelung auf freiwilliger Basis. Beide Parteien eines (Rechts-)Streits suchen mit Unterstützung eines Dritten, des Mediators, Regelungen, die ihren jeweiligen Bedürfnissen und Interessen einvernehmlich dienen.
Der Begriff Mediation wird vom lateinischen Adjektiv „medius” abgeleitet. Medius bedeutend soviel wie einen Mittelweg einschlagend, zwischen zwei Ansichten die Mitte haltend, sich neutral, unparteiisch verhaltend. Die jahrtausende alten Wurzeln der Mediation sind schon in den Stammesgesellschaften Afrikas und Amerikas nachzuweisen, aber auch in Europa lassen sie sich zurückverfolgen. Weiter verbreitet als in Deutschland ist Mediation in den USA und Frankreich. Erst seit rund einem Jahrzehnt nimmt Mediation auch hier eine stärker werdenende Position ein.
Der Konfliktlösung zugrunde liegt die Erkenntnis, das beide Partner fähig sind, eine gemeinsame, für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden. Voraussetzung dafür ist Gesprächs- und Zuhörbereitschaft. Wird dazu Hilfe benötigt, kommt der Mediator oder die Mediatorin ins Spiel. Er verhält sich unparteiisch und macht keine Vorschläge, fördert die Einsicht, tritt Rechthaberei entgegen. Wichtige Erkenntnis, die er vermitteln soll: Wenn beide Parteien sich im Gespräch öffnen, gibt es keinen Verlierer, nur Gewinner. Das sich vertrauensvolle einander Öffnen verlangt von beiden Parteien auch eine völlig neue Verhaltensweise, die eingeübt werden muss.
Gearbeitet wird hauptsächlich mit Worten. Kommt die Kommunikation in Gang, wird sich über Gefühle und Fakten ausgetauscht. Das Zuhören spielt dabei eine wesentliche Rolle. Dass dies in korrekter Weise geschieht und auch die jeweiligen Konfliktpunkte herausgearbeitet werden, dafür setzt sich der Mediator ein. Die gewaltfreie Kommunikation als eigener Schwerpunkt, hat innerhalb der Mediation einen besonderen Platz eingenommen. Das allgemeine Mediationsverfahren ist durch folgende Grundprinzipien geprägt:
- Unabhängigkeit des Mediators; Er befugt über keine Entscheidungsgewalt in Sachen Streitgegenstand. Er ist weder Schlichter, Rechtsberater, noch Richter.
- Die Parteien kommunizieren direkt miteinander und sind selbst für sich verantwortlich.
- Autonomie: Parteien bestimmen Anfang und Ende der Mediation.
- flexible Verfahrensgestaltung, Vertraulichkeit durch Nichtöffentlichkeit
- Ergebnisoffenheit
- zukunftsgerichtete Regelung des Konflikt
Mediation als Methode konstruktiver Konfliktlösung ist überall einsetzbar. Nicht Harmoniebestreben, sondern die auf Zukunft ausgerichtete Lösungsorientierung ist wichtig.
So gibt es etliche Anwendungsgebiete in Privat- und Wirtschaftsbereich z.B.:
- Opfer-und Täterausgleich
- Nachbarschaftstreitigkeiten
- Familien- und Generationenkonflikte einschließlich Trennungs-und Erbangelegenheiten
- Mietstreitigkeiten
- Unfallschäden
oder aber die Vermittlung setzt an zwischen:
- Arbeitgeber und Arbeitnehmer,
- Betriebsrat und Firmenleitung
- Konzerninterne Konflikte aufgrund Umstrukturierung, Fusion
- und Geschäftspartnern
Einigen sich zwei Parteien auf ein Mediationsverfahren, könnte es wie folgt ablaufen.
Zuerst werden Verfahren, Regeln und Rolle der Mediatoren geklärt. Eventuell ein Vertrag für das Verfahren abgeschlossen. Nun werden alle regelungsbedürftigen Themen und Fragen gesammelt und nach Prioritäten geordnet. Der Konflikt wird bearbeitet. Von Sichtweisen, Verständnis, Positionen, Bedürfnissen und Interessen ist zu einer vorbereitenden Entscheidungsfindung zu kommen.
Eine Lösung herbeiführen unter Berücksichtigung auf die Umsetzungsmöglichkeiten ist der vorletzte Punkt. Die abschließende Vereinbarung mit schriftlicher Niederlegung und Überprüfung dessen bildet den Abschluss. Die Ziele des Verfahrens müssen sich an Konstruktivität, Individualität, Zukunftsorientiertheit, Kooperativität und Nachhaltigkeit messen lassen.
Der Rechtsweg bleibt nach einer (gescheiterten) Mediation gewahrt.
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